Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - I-10 W 41/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der vom Gläubiger zu tragenden Kosten der Zwangsvollstreckung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der vom Gläubiger zu tragenden Kosten der Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de
GVKostG-KV Nr. 100; GVKostG § 9
Umfang der vom Gläubiger zu tragenden Kosten der Zwangsvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 17.12.2015 - 7 T 168/15
- OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - I-10 W 41/16
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 15315
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 10 W 130/14
Erhebung von Gerichtsvollzieherkosten für die Übermittlung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 10 W 41/16
Eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorliegt, der offen zu Tage tritt (vgl. Senat, I-10 W 130/14, Beschluss vom 23. September 2014).
- LG Hagen, 07.03.2017 - 3 T 55/17 Auf die Frage der Rechtmäßigkeit der vom Gerichtsvollzieher insoweit vorgenommenen Verfahrenshandlungen kommt es für den Anfall der Gebühren und Auslagen nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2016 - 1-10 W 41/16 -, Rn. 3, ).
Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (BGH…, Beschluss vom 04. Mai 2005 - XII ZR 217/04 -, Rn. 4, ; BGH, Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294), mithin einen Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen, der offen zu Tage tritt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2016 - 1-10 W 41/16 - Rn. 4, ; Beschluss vom 23. September 2014 - 1-10 W 130/14).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2018 - 10 W 147/18
Erhebung der Kosten des Gerichtsvollziehers für eine gütliche Einigung
Eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorliegt, der offen zu Tage tritt (vgl. Senat, I-10 W 41/16, Beschluss vom 9. Mai 2016). - OLG Hamm, 11.08.2017 - 25 W 127/17
Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Ladung des Schuldners zum …
Eine unrichtige Sachbehandlung durch den Obergerichtsvollzieher käme nur in Betracht, wenn die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, nämlich durch einen Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorläge, der offen zutage tritt ( Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9.5.2016, I-10 W 41/16 ). - AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17
Gebührenerhebung des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung der …
Eine unrichtige Sachbehandlung (§ 7 Abs. 1 GvKostG) kommt nämlich nur in Betracht, wenn die erhobenen Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, d.h. durch einen Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen, der offen zutage tritt (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2016, 10 W 41/16). - LG Wuppertal, 19.05.2017 - 16 T 126/17 Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt eine Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung voraus, dass die Kosten durch einen offensichtlichen und schweren Fehler in der Sachbearbeitung verursacht wurden, mithin ein Verstoß gegen klare gesetzliche Regelungen vorliegt, der offen zu Tage tritt (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 9.5.2016 - 10 W 41/16, BeckRS 2016, 15315, beck-online; OLG Düsseldorf Beschl. v. 23.9.2014 - 10 W 130/14, BeckRS 2014, 23125, beck-online; OLG Düsseldorf, I-10 W 126/12, Beschluss vom 27. November 2012).